Familienrecht in Bruchsal und Maxdorf

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich stehe Ihnen gerne bei allen Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der Eheschließung, Trennung, Scheidung und Folgesachen zur Verfügung.

Rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie stellen für alle Beteiligten, insbesondere aber für Kinder, zumeist eine hohe emotionale Belastung dar. Neben der emotionalen Komponente können eine Trennung und Scheidung jedoch auch erhebliche finanzielle Auswirkungen bis hin zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz eines Beteiligten haben.

Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es im Familienrecht von großer Bedeutung, möglichst frühzeitig den Versuch zu unternehmen, trotz aller Differenzen zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, mit welcher alle Betroffenen leben können. Dies gilt vor allem dann, wenn aufgrund einer Trennung die Gefahr der Entfremdung eines Partners von den gemeinsamen Kindern besteht.

Familienrecht bedeutet damit nicht nur auf eine Zerrüttung zu reagieren sondern vor allem vorausschauend für eine erträgliche Trennung desjenigen zu sorgen, was bisher die Gemeinsamkeit geprägt hat. Dies betrifft die gemeinsam angemietete Wohnung / das gemeinsame Haus ebenso wie das gemeinsame Einkommen und die gemeinsam angeschafften Vermögensgegenstände. Gerade bei gemeinsamen Kindern muss und sollte die Trennung mit Rücksicht auf deren Wohlergehen und auf deren emotionale Bindung zu beiden Elternteilen überhaupt nicht so strikt durchgeführt werden, wie dies gemeinhin angenommen oder im Zuge eines einer emotionalen Stimmung heraus vielleicht sogar gewünscht wird.

Ich berate und vertrete Sie gerne bezüglich der für Ihre Situation optimalen Vorgehensweise. Die typischen Rechtsfragen im Familienrecht umfassen dabei vor allem:

  • Vorbereitung und Durchführung der Scheidung und des Scheidungsverfahrens
  • Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt)
  • Erarbeiten von Umgangsregelungen und Geltendmachung des Rechts auf den regelmäßigen Umgang miteinander
  • Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs
  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und des Hausrats
  • Die Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen
  • Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes (einstweiligen Verfügungen) bezüglich der oben genannten Ansprüche
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Familienangelegenheiten und Scheidungen mit internationalem Bezug
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