Verspricht ein Telekommunikationsanbieter eine Bandbreite des DSL-Anschlusses von "bis zu 18 Mbit/s", so muss dieser Anschluss zumindest zeitweilig zweistellige Werte erreichen. Bei dauerhaftem Unterschreiten der angegebenen Bandbreite besteht ein Sonderkündigungsrecht des Kunden. In dem entschiedenen Fall wurden im Schnitt nur 30 % der zugesagten Maximalbandbreite erreicht.
Der Anbieter kann sich in diesem Fall auch ...mehr