Aktuelle Rechtsprechung

Anbieterkennzeichnung: Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

Veröffentlicht am 11.05.2015

Abmahngefahr durch verwaiste Internetseiten

Die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter (Impressum) aus § 5 TMG gelten auch für solche Seiten, die bereits längst verwaist sind, oder nur "versehentlich" online gestellt (und dann möglicher Weise vergessen) wurden.

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Stichworte: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Impressum, Anbieterkennzeichnung
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