Aktuelle Rechtsprechung

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Veröffentlicht am 08.06.2015

Kein Gewährleistungsausschluss bei Arglist

Eine Behauptung "ins Blaue" hinein, d.h. eine ungeprüfte Angabe zu einer Eigenschaft oder Beschaffenheit eines Gegenstandes (hier: die Unfallfreiheit eines gebrauchten Wagens) ist als arglistige Täuschung zu werten.

Das Landgericht Heidelberg vertritt dabei die Ansicht, dass für die Bejahung der Arglist kein zielgerichtetes oder gar ...mehr

Stichworte: Vertragsrecht, Autokauf, Gewährleistung, Gebrauchtwagen, Mangel
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