Hat der Vermieter von Wohnraum einen Räumungstitel gegen den Mieter erwirkt, so kann die zwangsweise Räumung auch gegen Dritte beantragt werden, auch wenn diese selbst nicht Mieter sind. Es gilt das so genannte "beschleunigte Verfahren gem. § 940 Abs. 2 BGB. Der Vermieter kann sich so ein weiteres zeit- und kostenintensives Verfahren gegen jeden weiteren Bewohner der ...mehr