Aktuelle Rechtsprechung

Fehlzeiten: Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

Veröffentlicht am 12.12.2014

Grundsätzlich ist es im Rahmen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zulässig, die Fehlzeiten eines Arbeitnehmers ausdrücklich zu erwähnen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn hierdurch der Eindruck entsteht oder erzeugt wird, die Fehlzeiten hätten negative Auswirkungen für den Arbeitgeber gehabt.

Zudem wie das Arbeitsgericht Köln darauf hin, dass immer zu prüfen sei, aus welchem Grund es zu den Fehlzeiten gekommen ist und in ...mehr

Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Fehlzeiten, Formulierung
Go to top