Zweidimensionale Querschnittzeichnung für den Schutz dreidimensionaler Objekte (hier von Aluminiumprofilen für die Aufnahme von LED-Streifen) wohl nicht ausreichend. Zudem erhebliche Zweifel, ob Merkmalen, die bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Erzeugnisses nicht sichtbar sind, überhaupt Bedeutung für den Gesamteindruck haben.
Polnische Firma nimmt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im ...mehr