Rechtsanwalt für Markenrecht und Kennzeichnungsrecht

Ihr Ansprechpartner für Marken, Namen / Kennzeichen und Domains

Markenrecht und Kennzeichenrecht - der Schutz für Ihre Firmenbezeichnung, Ihre Produkte, Ihre Waren und Ihre Dienstleistungen, durch welche Sie sich von Ihren Konkurrenten unterscheiden.

Das Markenrecht ist damit ein Teilgebiet des Immaterialgüterrechts und Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes.

Kaum ein anderes Kriterium ist für die Wiedererkennung Ihres Unternehmens und seiner Produkte / Dienstleistungen sowie für die Vertrauensbildung beim Kunden so wichtig, wie die aussagekräftige und unverwechselbare Kennzeichnung (Marke). Dabei ist es gleich, ob sich diese Kennzeichnung nur aus Wörtern zusammensetzt, aus einer grafischen Darstellung (Logo) oder aus einer Kombination von beidem.

Es ist stets darauf zu achten, dass diese Kennzeichnung und deren Unterscheidungskraft nicht durch eine missbräuchliche Verwendung durch andere Personen seine Wirksamkeit verliert oder gar dem Vorteil eines Konkurrenten zu Ihren Lasten dient. Gleichzeitig muss bereits frühzeitig im Vorfeld der Verwendung einer Marke darauf geachtet werden, dass hierdurch nicht etwa bereits bestehende Kennzeichnungsrechte anderer Personen und Unternehmen verletzt werden. Dies kann neben dem ohnehin schmerzhaften Verlust der Marke zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Verletzten führen.

Selbst wenn man die eigene Marke gefunden und durch deren Eintragung einen zunächst ausreichenden Schutz erlangt hat, ist es hierbei nicht getan. Die Marke muss konstant überwacht und etwaige Verletzungen frühzeitig erkannt werden. Nur so kann man der Gefahr vorbeugen, den Schutz der eigenen eingetragenen Marke gegenüber einer zunächst unzulässigen Verwendung durch die eigene Untätigkeit wieder zu verlieren.

Ich unterstütze Sie von der Findung der geeigneten Marke über deren Schutz und Überwachung bis hin zu deren Verteidigung gegen unzulässige Eingriffe. Mein Leistungsangebot im Markenrecht und Kennzeichnungsrecht umfasst dabei:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke
  • Eintragung der Marke in das Markenregister
  • Überwachung der eingetragenen Marke
  • Widerspruch gegen die Eintragung anderer, verletzender Marken
  • Angriffe gegen die missbräuchliche Verwendung (Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klageverfahren)
  • Verträge zur Übertragung und Einräumung von Nutzungsrechten
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