Rechtsanwalt für Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Regelinsolvenz - gleich, welches Verfahren und welche Herangehensweise auf Ihren Fall am besten passt, am Ende soll für Sie die vollständige Befreiung von Ihren Schulden stehen. Ich unterstütze Sie dabei, das für Sie richtige Verfahren zu wählen und die erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zu gehen.

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren ("Privatinsolvenz") steht Verbrauchern und ehemals selbständigen Personen die Möglichkeit offen, eine vollständige Entschuldung bereits nach 3 bis 6 Jahren zu erreichen. Das Privatinsolvenzverfahren ist dann das richtige Verfahren, wenn Sie ausschließlich private Schulden haben (d.h. nicht aus einer gewerblichen Tätigkeit). Auch früher selbständigen Personen steht dieses vereinfachte Verfahren zur Verfügung, wenn sie nur noch private Schulden, d.h. keine Schulden mehr aus der früheren Selbständigkeit haben oder wenn ihre Schuldensituation zumindest noch "überschaubar ist" (d.h weniger als 19 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr gegen Sie bestehen). Andernfalls muss das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen werden (siehe unten).

Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz

Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist jedoch nicht ohne weiteres möglich und an die vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gebunden. Dies ist von einer "geeigneten Stelle oder Person", wie etwa einem Rechtsanwalt, zu bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung weist man gegenüber dem Gericht nach, dass man ernstlich versucht hat, zu einer außergerichtlichen Lösung mit den Gläubigern zu gelangen. Nur wenn dieser Versuch nachweislich gescheitert ist, steht einem der Weg des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht offen.

Gerade aber die systematische Erfassung sämtlicher Gläubiger und deren Forderungen, die Erstellung eines "gerichtsfesten" Schuldenbereinigungsplans sowie die hierfür erforderliche Kommunikation mit den Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien bereitet überschuldeten Personen erfahrungsgemäß häufig Schwierigkeiten und führt nicht selten dazu, dass eine längst überfällige Schuldenbereinigung unnötig lange hinausgezögert oder gar nicht angegangen wird. Häufig möchte man auch schlicht mit den unzähligen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Drohbriefen, mit denen man täglich überhäuft wird, schlicht nichts mehr zu tun haben.

Ich übernehme aus diesem Grund sämtliche erforderlichen Schritte für Sie - von der vollständigen Kommunikation mit Ihren Gläubigern über das Erarbeiten des Schuldenbereinigungsplans bis hin zur Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Bemühungen. Auf Wunsch fertige ich für Sie auch den vollständigen Insolvenzantrag an und vertrete im Eröffnungsverfahren gegenüber dem Insolvenzgericht. Dabei steht nach Möglichkeit die Schuldenbereinigung ohne Insolvenz im Vordergrund: Wird der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern angenommen, ist ein Insolvenzverfahren hinfällig. Wird der Plan hingegen abgelehnt, sind die Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren erfüllt.

Meine Leistungen umfassen dabei vor allem:

  • Die systematische Erfassung Ihrer Gläubiger und deren Vertreter
  • Den gesamten Schriftverkehr mit den Gläubigern
  • Die Erfassung und Dokumentation Ihrer Schulden anhand der Auskünfte Ihrer Gläubiger
  • Die Erarbeitung und das Unterbreiten des Schuldenbereinigungsplans
  • Erforderlichenfalls: Das Ausstellen einer Bestätigung für die Insolvenzanmeldung
  • Erforderlichenfalls: Das Stellen des Insolvenzantrages und die Vertretung im gerichtlichen Insolvenzeröffnungsverfahren

Häufig kann das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nahezu kostenfrei über die Beratungshilfe erfolgen. Ich stehe Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Näheres hierzu finden Sie auf der gesonderten Informationsseite über die Kosten.

Kosten der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch auf der Grundlage der Beratungshilfe. Im günstigsten Fall entstehen Ihnen somit Kosten von lediglich 15,00 EUR für Ihre Entschuldung. Eine Übersicht über die Kosten für Ihr außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren sowie Ihren ggf. erforderlichen Insolvenzantrag finden Sie hier.

Regelinsolvenz für (ehemals) Selbständige

Für selbständige oder ehemals selbständige Personen kommt die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oftmals nicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn entweder noch mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder wenn noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen Sie bestehen. In diesem Fall müssen Sie zwingend das Regelinsolvenzverfahren ("Firmeninsolvenz") durchlaufen. Welches der beiden Verfahren für Sie das Richtige ist, ergibt sich gerade bei unklaren Verhältnissen häufig erst während Bearbeitung und der Kommunikation mit den Gläubigern.

Ich bin Ihnen gerne bei der Prüfung behilflich, welches der beiden Insolvenzverfahren in Ihrem Fall das Richtige ist und unterstütze Sie bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages.

 

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