Kosten der Schuldenbereinigung / Insolvenz

Wieviel kostet die Schuldenbereinigung?

Die Kosten, mit denen Sie für Ihre Schuldenbereinigung zu rechnen haben, hängen zunächst davon ab, ob Sie über einen Beratungshilfeschein verfügen oder das Verfahren selbst zahlen. Mit den untenstehenden Kosten ist dabei das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgedeckt. Dies beinhaltet:

  • Die Erfassung Ihrer Schuldensituation
  • Die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern
  • Die Auswertung der Auskünfte Ihrer Gläubiger und das Erstellen eines individuellen Schuldenbereinigungsplans
  • Jederzeitige Rücksprache mit mir
  • Sämtliche Auslagen und sonstige Kosten (Porto etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer

Mit Beratungshilfeschein: 15,00 EUR

Verfügen Sie über einen Beratungshilfeschein, kostet Sie das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren lediglich 15,00 EUR. Dies ist unabhängig von der Anzahl Ihrer Gläubiger sowie der Frage, ob wir gemeinsam eine Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen können oder nicht. Nur wenn Sie wünschen, dass ich für Sie auch den Insolvenzantrag stelle, kommt noch eine Pauschalgebühr hinzu (siehe unten).

Ohne Beratungshilfeschein: ab 699,00 EUR

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben oder Beratungshilfe aus anderen Gründen nicht beantragen möchten, bleiben die Kosten transparent und richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger sowie danach, ob ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden kann oder nicht:

 

Pauschal mit bis zu 10 Gläubigern699,00 EUR
je weiterer Gläubiger+ 19,00 EUR
Nur bei erfolgreichem Abschluss
(keine Insolvenz erforderlich)
+ 249,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass die Vergleichsgebühr (249,00 EUR) nur dann anfällt, wenn ein Zahlungsvergleich mit Ihren Gläubigern geschlossen wird und Sie damit keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Sie ersparen sich dadurch Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren. Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung hingegen und Sie müssen einen Insolvenzantrag stellen, fällt diese Gebühr selbstverständlich nicht an!

Zusätzliche Vertretung bei der Antragstellung: 199,00 EUR

Ist in Ihrem Fall ein Insolvenzverfahren erforderlich und trauen Sie sich die Antragstellung sowie den Schriftwechsel mit dem Insolvenzgericht nicht zu, übernehme ich gerne auch Ihre weitere Vertretung: Für eine Pauschale in Höhe von 199,00 EUR stelle ich den Insolvenzantrag für Sie und begleite Sie bis zur Eröffnung Ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie zu den Kosten oder den Leistungsumfang haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich erkläre Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall zu rechnen haben und welche weiteren Möglichkeiten für Sie bestehen.

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