Düsseldorfer Tabelle von 01.01.2015 bis 31.07.2015

Geschrieben von RA Christian Grema am Donnerstag, 04.12.2014

Aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015

Die Düsseldorfer Tabelle liegt nunmehr in einer aktualisierten Fassung für das Jahr 2015 vor. Die Tabelle tritt zum 01.01.2015 in Kraft und wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 gelten.

Die wesentllichen Veränderungen betreffen den jeweils erhöhten Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten:

  • Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige wird gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern bis zum 21. Lebensjahr (im Haushalt eines Elternteils lebend und allgemeine Schulbildung) von 1.000 EUR auf 1.080 EUR erhöht. Bei erwerbslosen Unterhaltsverpflichteten erhöht sich der Betrag von 800 EUR auf 880 EUR.
  • Gleichzeitig wurde der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern von 1.200 EUR auf 1.300 EUR erhöht.
  • Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder gegenüber der Mutter /dem Vater eines nichtehelichen Kindest wurde von 1.100 EUR auf 1.200 EUR erhöht.
  • Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern wurde von 1.600 EUR auf 1.800 EUR erhöht.
  • Im Übrigen findet keine Erhöhung der Kinderunterhaltsbeträge statt, nachdem der Kinderfreibetrag, nach welchem sich die Düsseldorfer Tabelle richtet, erst im Laufe des kommenden Jahres erwartet wird. Es ist dann aber mit einer Aktualisierung des Düsseldorfer Tabelle zu rechnen.

 

Düsseldorfer Tabelle 2015 (bis 31.07.2015)

 Nettoeinkommen des BarunterhaltspflichtigenAltersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB)ProzentsatzBedarfskontroll-betrag
  0 - 56 - 1112 - 17ab 18  

alle Beträge in Euro

1.bis 1.500317364426488100770/950
2.1.501 - 1.9003333834485131051.050
3.1.901 - 2.3003494014695371101.150
4.2.301 - 2.7003654194905621151.250
5.2.701 - 3.1003814375125261201.350
6.3.101 - 3.5004064665466251281.450
7.3.501 - 3.9004324965806641361.550
8.3.901 - 4.3004575256147031441.650
9.4.301 - 4.7004825546487421521.750
10.4.701 - 5.1005085836827811601.850
        
ab 5.101 : nach den Umständen des Einzelfalles

Änderungen hat darüber hinaus auch die Anrechnung des Kindergeldes erfahren. Dies wird nun als existenzdeckende Leistung unmittelbar auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld erfolgt dies in Höhe der Hälfte der ausgezahlten Summe (Derzeit 92,00 €). Ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld in vollständiger Höhe von € 184,00 angerechnet. Die tatsächlichen Zahlbeträge lauten daher wie folgt:

Zahlbetrag nach Anrechnung des Kindergeldes

 1. und 2. Kind0 - 56 - 1112 - 17ab 18%
1.bis 1.500225272334304100
2.1.501 - 1.900241291356329105
3.1.901 - 2.300257309377353110
4.2.301 - 2.700273327398378115
5.2.701 - 3.100289345420402120
6.3.101 - 3.500314374454441128
7.3.501 - 3.900340404488480136
8.3.901 - 4.300365433522519144
9.4.301 - 4.700390462556558152
10.4.701 - 5.100416491590597160
       

Für das 3. Kind beträgt das Kindergeld € 190,00

 3. Kind0 - 56 - 1112 - 17ab 18%
1.bis 1.500222269331298100
2.1.501 - 1.900238288353323105
3.1.901 - 2.300254396374347110
4.2.301 - 2.700270324395372115
5.2.701 - 3.100286342417396120
6.3.101 - 3.500311371451435128
7.3.501 - 3.900337401485474136
8.3.901 - 4.300362430519513144
9.4.301 - 4.700387459553552152
10.4.701 - 5.100413488587591160

Ab dem 4. Kind erhöht sich das Kindergeld von € 190,00 auf € 215,00. Es ergeben sich damit Zahlbeträge in folgender Höhe:

Zahlbetrag ab dem vierten Kind

 ab 4. Kind0 - 56 - 1112 - 17ab 18%
1.bis 1.500209,50256,50318,50273100
2.1.501 - 1.900225,50275,50340,50298105
3.1.901 - 2.300241,50293,50361,50322110
4.2.301 - 2.700257,50311,50382,50347115
5.2.701 - 3.100273,50329,50404,50371120
6.3.101 - 3.500298,50358,50438,50410128
7.3.501 - 3.900324,50388,50472,50449136
8.3.901 - 4.300349,50417,50506,50488144
9.4.301 - 4.700374,50446,50540,50527152
10.4.701 - 5.100400,50475,50574,50566160
Stichworte: Familienrecht , Düsseldorfer Tabelle, 2015, 2016, Kindesunterhalt, Unterhalt
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