Aktuelle Rechtsprechung

Irrtum: Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

Veröffentlicht am 20.01.2015

Entdeckt der Anbieter einen erheblichen Mangel der zu verkaufenden Sache erst, nachdem er die Auktion gestartet hat, ist er berechtigt die Auktion vorzeitig zu beenden. Ein Schadensersatzanspruch besteht dann nicht.

In dem vom LG Heidelberg entschiedenen Fall entdeckte der Anbieter eines gebrauchten Fahrzeuges erst nachträglich, dass dieses Probleme in Form von Rucklern und Zündaussetzern machte. Zuvor war ihm dieser Mangel ...mehr

Stichworte: Internetrecht, eBay, Auktion, Vorzeitiges Beenden, Schadensersatz, Irrtum
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