Aktuelle Rechtsprechung

Verwirkung: Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

Veröffentlicht am 29.12.2014

Hat sich ein Unterlassungsschuldner in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, nicht mehr mit einer bestimmten Qualifikation zu verwenden, muss er auch weitestgehend dafür Sorge tragen, dass diese auch nicht mehr im Internet auftaucht. Das gilt auch für solche Einträge, die er selbst gar nicht veranlasst hat.

In dem entschiedenen Fall hat der Unterlassungsschuldner mit einer tatsächlich nicht gegebenen ...mehr

Stichworte: Wettbewerbsrecht, Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, Abmahnung, Verwirkung
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