Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nochmals den Ausnahmecharakter und die hohen Anforderungen an den vollständigen Entzug (eines Teils) des elterlichen Sorgerechts - hier v.a. des Aufenthaltsbestimmungsrechts - betont. Gerade in Eilverfahren muss zuvor stets das mildestmögliche Mittel in Betracht gezogen werden.
In dem entschiedenen Fall wurde den Eltern eines Kindes im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens ...mehr