Aktuelle Rechtsprechung

Arglist: Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

Veröffentlicht am 06.07.2015

Verkäufer muss auch "Bagatellschäden" von sich aus offenbaren

Will sich ein Verkäufer nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung (durch Unterlassen) aussetzen, muss er den Käufer / Interessenten auch ungefragt über einen Vorhandenen Unfallschaden informieren. Das gilt sowohl für Schäden, die ihm bekannt sind wie auf für solche Schäden, mit denen er rechnen musste (vgl. auch: ...mehr

Stichworte: Vertragsrecht, Autokauf, Unfallschaden, Arglist
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