Trennen sich Ehegatten, die gemeinsam zur Miete gelebt haben, stellt sich die Frage, wie die damit verbundenen Kosten künftig aufzuteilen sind. Der Vermieter kann sich im Zweifel an beide Ehegatten halten. Aber im – naturgemäß ohnehin angespannten – Innenverhältnis der Ehegatten besteht untereinander einiger Klärungsbedarf.
Eine Frage ist, wer künftig für die Miete einzustehen hat. Der aus der Wohnung gezogene ...mehr