Hat ein Paar während der Ehe oder des Zusammenlebens gemeinsam einen Mietvertrag geschlossen und zieht einer der Partner aus, so stellt sich die Frage, wie mit dem Vertrag zu verfahren ist, wer für die ausstehenden Mietzahlungen aufzukommen hat und welche weiteren gegenseitigen Ansprüche bestehen.
Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es zunächst nicht darauf an, ob die Beteiligten ...mehr